Speicherplatz bei Weiterleitung von E-Mails an mehrere Mailboxen

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    Leute, eine Bitte: Keine Rechtsberatungen und schon gar keine Pauschalisierungen! Einige der Dinge, die ihr hier schreibt, sind pauschal geäußert falsch ("darf nichts gelöscht werden", "nur externe Mails müssen archiviert werden", "zugelassen").


    Es kann je nach Unternehmensform (Beispiel: Kleinunternehmer <-> Kapitalgesellschaft), Rechtsgeschäft (Beispiel: Textform <-> Schriftform), Dokumentenart (Beispiel Buchhaltung <-> Personalakten) , Branche (Beispiel Banken) usw. vollkommen unterschiedliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrunspflichten geben. Bei uns brauchte es einige Wochen externer Wirtschaftsberater um festzustellen, was wann wie aufgezeichnet werden muss und auch dann gibt es noch dutzende Ausnahmen.


    Die einzige Pauschalaussage in diesem Thema lautet daher: Frag Deinen Steuerberater oder Anwalt!


    Also beschränken wir uns bitte auf Featurebeschreibungen ohne Wertungen, was man darf oder nicht oder was braucht oder nicht - bitte!