Spezielle Weiterleitungs Anforderung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    im Einsatz ist MS Exchange 2010 SP3 und auf den Clients Outlook 2010 SP2.


    So nun zur Problemstellung:


    Und zwar wurde ein Mitarbeiter gekündigt und für sein Postfach sollte eine Weiterleitung an den Vorgesetzten eingerichtet werden so weit so gut, alles kein Problem. Ich habe die normale Weiterleitung in der EMC in den Properties des betroffenen Postfaches aktiviert.


    So weit funktioniert alles, nur geht jetzt der Vorgesetzte auf Urlaub und durch die normale Weiterleitungseinstellung ist es anscheinend so, dass Absender von extern jetzt die Abwesenheitsnotiz des Vorgesetzten automatisch gesendet bekommen wenn Sie Mails an den gekündigten Mitarbeiter senden. Das möchte er nicht, er möchte die Abwesenheitsnotiz aber auch leider nicht ganz rausnehmen für externe.


    Nun meine erste Idee war mich mit dem Benutzeraccount des gekündigten Mitarbeiters anzumelden outlook zu öffnen und eine Client Regel mit Weiterleitung als Anhang an den Vorgesetzten zu erstellen. Leider funktioniert das aber nicht da der user bereits deaktiviert ist und sein Postfach Kontingent auf 0 gesetzt ist, ich könnte ihn zwar wieder aktivieren aber das Postfachkontingent muss ich auf 0 lassen. Also geht das nicht der Absender würde nur eine Unzustellbarkeits Nachricht bekommen und das Mail ginge auch nicht an den Vorgesetzten.


    Ist es möglich über Transport Regeln am Server EMC oder über OWA im ECP mit einer Server REgel das vom Vorgesetzten gewünschte Verhalten zu erreichen ohne dass ich den user wieder aktivieren muss und das Mailbox Gesamtspeicher Kontingent wieder von 0 auf einen höheren Wert setze?


    Oder gibt es eine ganz andere Möglichkeit auf die ich nicht gekommen bin?


    Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe

  • Am einfachsten wäre die Stellvertreter Funktion in Outlook zu benutzen.


    Andere Möglichkeit wenn es rechtlich bei Euch erlaubt ist dem Vorgesetzten in der Exchange Konsole Vollzugriff geben.
    Da wir bei uns keine privaten eMails erlauben ist das rechtlich möglich.